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Statuten 

Silberprojekt.ch

 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Silberprojekt» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Baden.

 

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Vorstellung und den Austausch von Ideen und Projekten von und für Menschen auf einer Online-Plattform. Es besteht keine Altersgrenze, weder gegen unten noch gegen oben, im Fokus stehen Personen, die aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind.

 

3. Mittel

Um eine kompetente redaktionelle Begleitung der Projekte zu gewährleisten und die Homepage à jour zu halten, benötigt Silberprojekt Beiträge der Mitglieder, Unkostenbeiträge für das Herunterladen von Projektdetails, Beiträge von Stiftungen, Sponsoren und Partnern sowie Anzeigengebühren von gewerblichen Teilnehmenden. Silberprojekt ist eine Non-Profit-Organisation.

 

4. Mitgliedschaft

Passivmitglied ohne Verpflichtung gegenüber dem Verein wird jede natürliche und juristische Person automatisch, wenn sie ihr erstes Projekt hochlädt, es sei denn, sie will nicht Mitglied werden. In diesem Fall entrichtet sie einen Betrag äquivalent zum Preis für eine jährliche Mitgliedschaft. Personen, die Projektdetails herunterladen wollen, haben ebenfalls die Wahl zwischen einer Mitgliedschaft oder einer Zahlung zur Freischaltung eines spezifischen Projektes. Für Mitglieder sind alle Projekte freigeschaltet.

Natürliche oder juristische Personen können Mitglieder werden, ohne die Dienstleistungen des Vereins zu beanspruchen. Eine Mitgliedschaft gilt immer für ein Jahr und muss nicht gekündigt werden.

Aktivmitglieder mit Stimmberechtigung können Mitglieder des Redaktionsteams oder der IT auf Gesuch hin werden. Die Aufnahmebeschlüsse müssen einstimmig gefällt werden.   

 

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen und juristischen Personen nach einem Jahr ab Datum der Einzahlung des Mitgliederbeitrags.

 

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.

 

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitglieder der Redaktion und der Technik. Sie nehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wahr.

 

8. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung findet virtuell innerhalb der Aktivmitglieder statt. Alle Prozesse werden auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum verschlankt.

 

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Redaktionsleiter oder der Redaktionsleiterin. Er oder sie vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand konstituiert sich selber.

 

10. Die Revisoren

Eine externe Person prüft jährlich die Zahlen des Vereins.

 

11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschrift des Redaktionsleiters oder der Redaktionsleiterin.

 

12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn der Vorstand  dem Änderungsvorschlag einstimmig zustimmt.

 

14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins muss durch den Vorstand einstimmig beschlossen werden. 

 

15. Inkrafttreten

Diese Statuten müssen an der virtuellen Gründungsversammlung vom 25. Juni 2021 angenommen werden, um in Kraft zu treten.

 

Der Vorsitzende:

 

Werner Frei

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